Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel | Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen |
| Kurztitel | RASt 06 |
| Abkürzung | RASt |
| Nummer | 200 |
| Anwendungsbereich | Entwurf von Stadtstraßen |
| Aktuelle Ausgabe | 2006 |
Die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (kurz RASt 06) sind ein in Deutschland gültiges technisches Regelwerk und wurden 2007 von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen in Köln herausgegeben. Sie ersetzte die beiden zuvor gültigen Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE) und Empfehlungen für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen (EAHV). Die RASt 06 ist eingeführt in Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen,Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Sie wird in fast allen anderen Bundesländern zur Anwendung empfohlen.
- ↑ Inhaltsangabe der RASt beim FGSV-Verlag (PDF-Datei; 111 kB), abgerufen am 8. Juli 2022.
- ↑ Einführungserlass Bayern von 2009 ( vom 8. Juli 2016 im Internet Archive)
- ↑ Vorgaben zur Planung zu Mobilität und Verkehr auf berlin.de
- ↑ Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, Abteilung 4, "Nummer 11/2013 - Straßenentwurf" vom 16. Mai 2013
- ↑ Einführungserlass des HMWVL vom 02.01.08, Az. V3-B-61h-02-127, zitiert in Handbuch Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement
- ↑ Einführungsschreiben Baden-Württemberg 2016
- ↑ Beispielhaft für Sachsen: Kleine Anfrage an die Sächsische Staatsregierung, Antwort vom 12.01.2010