Radaufhängung

Die Radaufhängung oder Radführung ist die bewegliche „Verbindung zwischen Fahrzeugkörper und dem Rade“. Sie enthält Führungselemente, die die Räder auf vorgegebenen, nahezu senkrecht stehenden Bahnen gegenüber dem Fahrzeugkörper leiten und überträgt die zwischen Fahrbahn und Reifen wirkenden Kräfte (Radlasten, Antriebs-, Brems- und Seitenkräfte). Durch geeignete Ausführung der Radführungsgeometrie und der Federung ist es möglich, unerwünschte Nebenerscheinungen dieser Kräfte wie Nick- und Wank-Bewegungen des Fahrzeugkörpers zu mildern. Umgekehrt beeinflusst die Radstellung auch die Reifenkräfte, so dass auch das Eigenlenkverhalten positiv beeinflusst werden kann.

Bauformen sind: Einzelradaufhängungen (nebenstehende Abbildung), Starrachsen und Verbundachsen. Die Bauteile der Radaufhängung zählen zum Fahrwerk eines Fahrzeugs. Die Gestaltung der Radaufhängung ist ein wesentlicher Teil der Fahrzeugtechnik.

  1. 1 2 Wolfgang Matschinsky: Radführungen der Straßenfahrzeuge., S. 1
  2. von W. Matschinsky als „Verbundaufhängungen“ eingeführter Oberbegriff (vgl. Wolfgang Matschinsky: S. 21): Dazu zählen alle Bauformen, die nicht Starrachsen oder Einzelradaufhängungen sind, und sich dadurch auszeichnen,
    • dass sie sich wie die Starrachse räumlich über die ganze Fahrzeugbreite ausbreiten,
    • dass die beiden Räder zwar nicht starr miteinander verbunden sind, sich aber auch nicht wie einzeln aufgehängte Räder unabhängig voneinander bewegen können.