Radfahrerüberfahrt

Eine Radfahrerüberfahrt ist ein Schutzweg für Radfahrer in Österreich. Sie dient als Fortsetzung oder Verbindung von Radfahrstreifen, Radwegen oder Geh- und Radwegen über andere Fahrbahnen. Sie werden durch spezielle Bodenmarkierungen in der Form von breiten unterbrochenen Linien gekennzeichnet und können weiters durch Verkehrsschilder, gelb-blinkende Lichtsignalanlagen und neuerdings vereinzelt durch im Boden eingelassene Warnleuchten entlang der Radfahrerüberfahrt gesichert sein. Wenn es sich um eine ungeregelte Kreuzung handelt, darf sich der Radverkehr gemäß § 68 Abs. 3a StVO nur mit einer Geschwindigkeit von maximal 10 km/h annähern und sie nicht „unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für dessen Lenker überraschend“ befahren. Die Begrenzung auf 10 km/h gilt nicht, wenn aktuell in unmittelbarer Nähe keine Kraftfahrzeuge fahren. Der übrige Fahrzeugverkehr hat gemäß § 9 StVO einem Radfahrer das „ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen, sofern er sich auf der Radfahrerüberfahrt befindet oder diese erkennbar benutzen will. Zu diesem Zweck darf sich der Lenker eines solchen Fahrzeuges einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, dass er das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann, und er hat, falls erforderlich, vor dem Schutzweg anzuhalten“. Schienenfahrzeuge sind von dieser Regel jedoch ausgenommen.