Rahmenkollektivvertrag

Ein Rahmenkollektivvertrag war ein übergeordneter Tarifvertrag in der DDR zwischen Gewerkschaften und den betrieblichen oder staatlichen Leitungen, der unmittelbar galt und Grundlage für nachgeordnete Tarifverträge (z. B. Betriebskollektivverträge) oder Vereinbarungen war. Im bundesdeutschen Arbeitsrecht gab es keine Rahmenkollektivverträge.