Raubzeug

Als Raubzeug wurden Tiere bezeichnet, die Wild- und Nutztiere bejagten oder schädigten, die selbst aber nicht zum Jagdwild gezählt wurden, beispielsweise Rabenkrähe, Ratte und Fuchs.

Der heute wenig gebräuchliche Begriff entstammt der Jägersprache und wurde zu unterschiedlichen Zeiten, an verschiedenen Orten unterschiedlich verwendet. Die Abgrenzung zwischen Raubzeug und Raubwild war uneindeutig, so wurde z. B. der Fuchs mal als das eine, mal als das andere eingeordnet. Bis 1976 war der Begriff Inhalt des Bundesjagdgesetzes, wurde dann zu Gunsten treffenderer Formulierungen verworfen.