Pelzzurichtung

Die Überführung der rohen Haut in Leder, also einen gegerbten, vor Fäulnis geschützten Zustand, wird in der Rauchwarenbranche als (Pelz)Zurichtung oder Rauchwarenzurichtung, österreichisch Rauwarenzurichtung, bezeichnet, der ähnliche Prozess in der Lederindustrie als Gerbung (Zurichtung dort: die Nachbearbeitung der Oberflächenstruktur). In der Schweiz ist dafür auch der Begriff «lidern» gebräuchlich.

Die weiterverarbeitenden Prozesse wie Färben, Scheren usw. werden unter dem Begriff (Pelz)Veredlung oder Rauchwarenveredlung zusammengefasst. Die Pelzzurichtung besteht im Entfleischen der Felle und einer anschließenden Behandlung mit Gerbstoffen und Fetten.

  1. Martin Baumann, Josef Muggli, Dominik Thiel, Conny Thiel-Egenter, Max Thürig, Philippe Volery, Peter A. Widmer, Sven Wirthner, Urs Zimmermann: Jagen in der Schweiz. Hrsg.: JFK-CSF-CCP, Jagd- und Fischereiverwaltungskonferenz der Schweiz und des Fürstentums Lichtenstein. 4. Auflage. hep Verlag AG, Bern 2024, ISBN 978-3-0355-2634-9, S. 261.