Störfall

Als Störfall bezeichnet man gemeinhin eine Störung des bestimmungsgemäßen Betriebes eines Kernkraftwerks oder einer technischen Anlage, insbesondere der chemischen Industrie. Bestimmungsgemäßer Betrieb ist der Betrieb innerhalb des Rahmens der technischen Auslegung der Anlage und der Genehmigung der zuständigen Behörde.

Als verwaltungsrechtlicher Begriff wird der Störfall unterschiedlich definiert  für verschiedene technische Anlagen bzw. Betriebe  und im Zuge von technischer Weiterentwicklung und internationaler Harmonisierung bisweilen angepasst. Störfälle zählen gemeinhin zu meldepflichtigen Ereignissen gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde und gehören zu den schwerwiegenderen Ereignissen. In den Medien wird häufig der Begriff Zwischenfall gebraucht, wenn ein Ereignis unterhalb des Störfalls eingeordnet wurde oder die Einordnung noch nicht erfolgt ist.