Recht am eigenen Bild
Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden. Im angloamerikanischen Raum ist das Recht am eigenen Bild weitaus freier gestaltet als im deutschen Rechtsraum. Europaweit von Bedeutung sind beispielsweise die sogenannten Caroline-Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).
Die Regierung Dänemarks erklärte im Juli 2025 ihre Absicht, Menschen das Copyright am eigenen Körper, dem eigenen Bild und der eigenen Stimme zuzusprechen. Dies solle die Erschaffung und Verbreitung von KI-generierten Deepfakes einschränken und Menschen vor dem digitalen Identitätsdiebstahl schützen.
- ↑ Siehe zum Beispiel WIPO aus der Sicht der Vereinten Nationen ( des vom 4. Juli 2017 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Miranda Bryant: Denmark to tackle deepfakes by giving people copyright to their own features. In: theguardian.com. 27. Juni 2025, abgerufen am 8. Juli 2025 (englisch).