Recht auf Vergessenwerden

Ein Recht auf Vergessenwerden (englisch: right to be forgotten) soll sicherstellen, dass digitale Informationen mit einem Personenbezug nicht unendlich lang zur Verfügung stehen. Das Recht auf Vergessenwerden wird zuweilen verkürzt als „Recht auf Vergessen“ bezeichnet. Weil sich der Begriff vor allem auf elektronisch gespeicherte Daten bezieht, spricht man auch vom „digitalen Radiergummi“.

  1. Beschluss vom 6. November 2019. Archiviert vom Original am 4. Januar 2026; abgerufen am 7. Februar 2026.
  2. Cai Rienäcker: Mehr Datenschutz im Internet: EU fordert „Recht auf Vergessen“ im Netz. In: tagesschau.de. 25. Januar 2012, abgerufen am 25. Februar 2013.