Rechtsanwaltsfachangestellter

Rechtsanwaltsfachangestellter, abgekürzt auch ReFa, ist in Deutschland ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von drei Jahren (§§ 1 und 3 ReNoPatAusbV). Die Ausbildung umfasst alle Bürotätigkeiten, die in einer Anwaltskanzlei anfallen. Bis 1995 lautete die offizielle Berufsbezeichnung Rechtsanwaltsgehilfe.