Rechtsbereinigung
Die Rechtsbereinigung ist ein Begriff der Gesetzgebungslehre. Er bezeichnet die Aufbereitung einer Rechtsmaterie durch Ausscheiden all jener Gesetzesbestimmungen, die durch spätere Gesetze gegenstandslos geworden sind, und Zusammenfassen aller derzeit geltenden Bestimmungen zu einem einzigen Rechtskompendium. Eine Materie wird also in einer einzigen Sammlung neu geordnet veröffentlicht, um das Recherchieren, was geltende Bestimmungen sind und was nicht, überflüssig zu machen, ohne dass neues Recht damit geschaffen wird.
Zu differenzieren ist zwischen globaler und Einzelfallbereinigung: Einzelfallbereinigung klärt im Streit- oder Zweifelsfall, ob eine Vorschrift schon oder noch gilt. Sie bereitet eine rechtliche Entscheidung vor. Die globale Bereinigung findet hingegen ohne konkreten Anlass statt und bereitet eine Veröffentlichung vor.