Rechtsbibliothekar
Der Rechtsbibliothekar (im Englischen „law librarian“) hat eine juristische Vorbildung und meist auch eine bibliothekarische Ausbildung. Der Ausdruck „Rechtsbibliothekar“ ist im deutschsprachigen Bereich inzwischen weitgehend üblich geworden. Andere Bezeichnungen sind „juristischer Bibliothekar“, „Bibliotheksjurist“ und „Fachreferent für das Fach Rechtswissenschaft“.
- ↑ Diese Darstellung will eine Einführung in die Berufsgruppe Rechtsbibliothekarinnen und Rechtsbibliothekare bringen – allgemein und im Hinblick auf einzelne überregional bekannte Personen – in Vergangenheit und Gegenwart. Der Schwerpunkt liegt bei Deutschland, Österreich und der Schweiz. Behandelt sind auch einige aus diesen Ländern emigrierte Personen und einige aus dem internationalen Bereich.