Rechtsbruch
Der Rechtsbruch ist allgemein ein Verstoß gegen das Recht. Erfolgt der Verstoß durch Amtsträger oder die Justiz, spricht man in Deutschland von Rechtsbeugung, in Österreich von Mißbrauch der Amtsgewalt und in der Schweiz vom Amtsmissbrauch.
Als Rechtsbruch bezeichnet man im deutschen Lauterkeitsrecht die Zuwiderhandlung gegen eine gesetzliche Vorschrift, die das Marktverhalten regelt, durch einen Unternehmer.
- ↑ Rechtsbruch ▶ Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft | Duden. Abgerufen am 2. Juni 2025.