Rechtsdienstleistung
Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. In Deutschland wird ihre Zulässigkeit im Rechtsdienstleistungsgesetz geregelt. Juristische Dienstleistungen spielen in Deutschland eine erhebliche Rolle. Die Bundesrepublik ist weit hinter den Vereinigten Staaten der zweitgrößte Markt für Rechtsdienstleistungen, in Deutschland wurden 2009 6,5 % aller juristischen Dienstleistungen weltweit erbracht (USA 47,6 %).
- ↑ US International Trade Commission: US Services Trade Report 2011 unter Verwendung von Zahlen aus dem Datamonitor 2010