Rechtsgut
Rechtsgut ist ein durch die Rechtsordnung geschütztes Gut oder Interesse. Der Rechtsgüterschutz ist Hauptaufgabe des Strafrechts und hat dort strafbarkeitsbeschränkende Funktion. Eine Strafrechtsnorm soll nach der Rechtsgutlehre nur dann legitim sein, wenn sie dem Schutz von Rechtsgütern dient. Anders als nach der Lehre von der Rechtspflichtverletzung oder der Auffassung vom personalen Unrechtsbegriff von Hans Welzel stellt das Rechtsgutkonzept den Erfolgsunwert einer Handlung in den Vordergrund. Moralische Vorstellungen und bloße Gefühle werden danach nicht durch das Strafrecht geschützt und bestraft.
- ↑ Rechtsgut, das duden.de, abgerufen am 29. August 2017
- ↑ Sabine Swoboda: Die Lehre vom Rechtsgut und ihre Alternativen. ZStW 2010, S. 24 ff.
- ↑ Wilhelm Gallas, Festschrift für Gleispach, 1936, S. 50 ff.
- ↑ Detlef Krauß: Erfolgsunwert und Handlungsunwert im Unrecht. ZStW 1964, online erschienen am 2. November 2009
- ↑ Eric Hilgendorf: Punitivität und Rechtsgutslehre. Skeptische Anmerkungen zu einigen Leitbegriffen der heutigen Strafrechtstheorie NK 2010, S. 125–131