Rechtsverkehr (Recht)
Rechtsverkehr bezeichnet die Vornahme von rechtlich erheblichem Handeln. Überwiegend ist von Rechtsverkehr die Rede, wenn Schriftstücke und Urkunden im Rahmen eines Straf- oder Zivilprozesses von einer Partei an eine andere übermittelt werden.
- ↑ Fischer StGB § 267, Rn. 42
- ↑ SSW-StGB § 267, Rn. 83
- ↑ Blohm WStr § 267 StGB, Rn. 231
- ↑ BGHSt 5, 149
- ↑ Hasso Suliak: Schriftsätze nach Karlsruhe bald per beA und E-Mail? In: Legal Tribune Online. 20. Oktober 2022, abgerufen am 19. März 2023.