Rechtsverkehr (Recht)

Rechtsverkehr bezeichnet die Vornahme von rechtlich erheblichem Handeln. Überwiegend ist von Rechtsverkehr die Rede, wenn Schriftstücke und Urkunden im Rahmen eines Straf- oder Zivilprozesses von einer Partei an eine andere übermittelt werden.

  1. Fischer StGB § 267, Rn. 42
  2. SSW-StGB § 267, Rn. 83
  3. Blohm WStr § 267 StGB, Rn. 231
  4. BGHSt 5, 149
  5. Hasso Suliak: Schriftsätze nach Karlsruhe bald per beA und E-Mail? In: Legal Tribune Online. 20. Oktober 2022, abgerufen am 19. März 2023.