Rechtsvorschriften für den internationalen Eisenbahnverkehr

Die Rechtsvorschriften für den internationalen Eisenbahnverkehr sind ein Teilgebiet des Eisenbahnrechts, um den grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr zu fördern, zu verbessern und zu erleichtern. Die Rechtsvorschriften werden seit 1985 von der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) erarbeitet. Inhalte sind etwa die internationale Beförderung von Personen und Gütern, das Hinwirken auf die Beseitigung bestimmter Hindernisse beim Grenzübertritt, die technische Harmonisierung im Eisenbahnbereich oder die Aufstellung eines einheitlichen Verfahrens für die technische Zulassung von Eisenbahnmaterial, das zur Verwendung im internationalen Verkehr bestimmt ist.

Die OTIF zählt derzeit 49 Mitgliedsländer aus Europa, Asien und Nordafrika.

  1. vgl. Vorschriften und sonstige Bestimmungen Basierend auf Anhang F zum COTIF 1999 (APTU). Einheitliche technische Vorschriften, abgerufen am 5. April 2020.
  2. Die Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF). Zusammenfassung der Gesetzgebung. In: EUR-Lex. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 19. Dezember 2018, abgerufen am 2. August 2022.