Rechtswegerschöpfung
Die Erschöpfung des Rechtswegs oder Rechtswegserschöpfung ist eine prozessuale Voraussetzung für bestimmte Rechtsbehelfe. Der Rechtsweg ist erschöpft, wenn sämtliche gegen eine fachgerichtliche Entscheidung nicht offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfe ergriffen worden sind und keine Möglichkeiten mehr bestehen, der Beschwerde mit Hilfe der Fachgerichte abzuhelfen.
- ↑ Zum Grundsatz der Rechtswegerschöpfung gegen sitzungspolizeiliche Anordnungen des Landgerichts in Strafsachen Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 24/2015 vom 29. April 2015
- ↑ Ulrich Stelkens: Gegenstand der Verfassungsbeschwerde bei mehreren Entscheidungen in derselben Sache DVBl. 2004, S. 403–410