Redeverbot
Als Redeverbot bezeichnet man „das (zeitweilige) Verbot, öffentlich (politische) Reden zu halten“ oder das Verbot, über einen bestimmten Sachverhalt generell zu sprechen.
Der Begriff ist nicht genau abgegrenzt und wird hauptsächlich für Eingriffe in die Meinungsäußerungsfreiheit verwendet.
- ↑ Das Digitale Wörterbuch der Deutschen Sprache