Regierung der Herzöge

Unter der Regierung der Herzöge versteht man die Regentschaft, die die Herzöge Ludwig von Anjou (1339–1384), Johann von Berry (1340–1416) und Philipp von Burgund (1342–1404) von 1380 bis 1388 für den unmündigen französischen König Karl VI. ausübten.

Als König Karl V. am 16. September 1380 starb, war sein Sohn und Erbe Karl VI. noch nicht zwölf Jahre alt. Er stand zunächst unter der Vormundschaft der drei Brüder seines Vaters, der genannten Herzöge, die als Regentschaftsrat auch die Herrschaft für ihn ausübten.