Regierungsrat (Bern)

Der Regierungsrat (französisch Conseil-exécutif) ist die Regierung des Kantons Bern. Er besteht aus sieben Mitgliedern (Regierungsräten), die jeweils eine Direktion der kantonalen Verwaltung führen (vergleichbar mit einem Departement des Bundesrats). Der Regierungsrat tagt in der Regel am Mittwoch im Regierungszimmer des Berner Rathauses. Nach der Sitzung werden der Öffentlichkeit zugängliche Beschlüsse und Traktanden publiziert. Ein ausführliches Sitzungsprotokoll gibt es aber nicht.

Die Mitglieder werden vom Volk im Majorzwahlverfahren gewählt. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Eine Gesamterneuerungswahl fand 2026 statt. Der Regierungsrat veröffentlicht Richtlinien der Regierungspolitik für die Amtsperiode und jährlich einen Geschäftsbericht.

Die Direktionen bestehen aus einem Generalsekretariat und mehreren Ämtern. Staatskanzlei, Finanzkontrolle und Datenschutzaufsichtsstelle unterstehen nicht dem Regierungsrat.

Der Regierungsrat ersetzte 1831 den Kleinen Rat. Er bestand anfänglich aus 17 Mitgliedern und wurde vom Grossen Rat gewählt. Die Anzahl war 9 von 1846 bis 1990, und die Volkswahl erfolgt seit 1906.

  1. Conseil-exécutif. Kanton Bern, abgerufen am 17. November 2023 (französisch).
  2. Sitzungen des Regierungsrates
  3. Berner Regierung will Sitzungen nicht ausführlich protokollieren. In: derbund.ch. 8. Dezember 2024, abgerufen am 8. Dezember 2024.
  4. BSG 101.1 – Verfassung des Kantons Bern. Kanton Bern, abgerufen am 17. November 2023 (Artikel 72 und 85).
  5. Datenschutzaufsichtsstelle