Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk

In der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk (engl. Regional Arrangement on the Radiocommunication Service for Inland Waterways – abgekürzt RAINWAT) einigten sich am 6. April 2000 die Unterzeichnerstaaten durch ihre Verwaltungen in Übereinstimmung mit Artikel 6 der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) über die Bestimmungen zum Binnenschifffahrtsfunk in Europa. Die Vereinbarung trat am 1. August 2000 in Kraft und löste eine vorherige Vereinbarung ab, die in Brüssel getroffen worden war.