Reichsärztekammer
Die Reichsärztekammer existierte von 1936 bis 1945 als eine vom NSDAP-Regime errichtete Körperschaft öffentlichen Rechts zur Eingliederung der deutschen Ärzteschaft in den NS-Staatsapparat. Sie wurde durch die Reichsärzteordnung vom 13. Dezember 1935, die zum 1. April 1936 in Kraft trat, geschaffen, und 1945 vom alliierten Kontrollrat aufgelöst.
- ↑ Reichsministerium des Inneren: Reichsärzteordnung vom 13. Dezember 1935. (pdf) S. 1433–1444, abgerufen am 26. März 2022.