Reichsbahngericht

Das Reichsbahngericht bestand zwischen 1924 und 1937 und war ein Gericht zu Angelegenheiten der Deutschen Reichsbahn. Es wurde durch § 44 des Reichsbahn-Gesetzes vom 30. August 1924 (RGBl. II, S. 279) geschaffen und bestand aus einem Vorsitzenden Richter und zwei Beisitzern. Das Reichsbahngericht hatte seinen Sitz beim Reichsgericht in Leipzig.

  1. § 44 Reichsbahngesetz (1924)