Reichsflaggengesetz

Basisdaten
Titel:Reichsflaggengesetz
Art: Staatsrecht
Geltungsbereich: Deutsches Reich
Rechtsmaterie: Flaggen- und Wappenrecht
Erlassen am: 15. September 1935
Inkrafttreten am: 17. September 1935
Außerkrafttreten: 20. September 1945
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Reichsflaggengesetz vom 15. September 1935 (RGBl. I S. 1145) war eines der drei Gesetze, die der Reichstag auf dem NürnbergerReichsparteitag der Freiheit“ verabschiedete. Zeitgenössisch wurde es nicht unter den Nürnberger Gesetzen subsumiert; unter diesem Sammelbegriff verstanden die Nationalsozialisten das antisemitische Reichsbürgergesetz und das rassistische „Blutschutzgesetz“. Letzteres untersagte Juden auch das Zeigen der Hakenkreuzflagge.

  1. Meyers Lexikon, 8. Auflage, Achter Band, Sp. 525, Leipzig 1940: „Nürnberger Gesetze, Bez. für zwei auf dem Reichsparteitag 1935 verkündete bedeutsame Gesetze des nat.-soz. Reiches: Blutschutzgesetz und Reichsbürgergesetz.“