Reichsforstamt

Das Reichsforstamt war die oberste Reichsbehörde für Forst- und Jagdwesen, Holzwirtschaft, Naturschutz und Naturdenkmalpflege im NS-Staat. Es wurde mit dem „Gesetz zur Überleitung des Forst- und Jagdwesen auf das Reich“ errichtet, das am 3. Juli 1934 einstimmig von der Reichsregierung verabschiedet wurde. Der Wald sollte in seiner Bedeutung für Volk und Landeskultur erhalten und die Forstwirtschaft mit ihren Aufgaben der Arbeits- und Rohstoffversorgung für das deutsche Volk gefördert werden. Zu diesem Zweck sollte eine reichseinheitliche Behörde geschaffen werden, die auch der Gleichschaltung der vormaligen Landesbehörden dienen sollte.

An der Spitze der Behörde stand der Reichsforstmeister im Range eines Reichsministers. 1935 wurde das Reichsforstamt mit dem preußischen Landesforstamt vereinigt.

Neben dem Forstwesen wurde 1934 auch das Jagdwesen aus dem Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft ausgegliedert und dem Reichsforstamt unterstellt. Für das Jagdwesen war zunächst die Abteilung IV zuständig. In Jagdsachen führte der Reichsforstmeister die Bezeichnung Reichsjägermeister.

Dem Reichsforstamt waren die Landesforstämter und die Forstämter des Reiches sowie die Landesforstverwaltungen und Forstämter der Länder nachgeordnet.

  1. RGBl. 1934 I, S. 534 f.