Reichsgau Sudetenland

Der Reichsgau Sudetenland, kurz Sudetengau, war eine Verwaltungseinheit im Deutschen Reich. Der Reichsgau umfasste den Großteil der mehrheitlich deutschsprachigen Gebiete in Böhmen, Mähren und Schlesien, die ab 1. Oktober 1938 infolge des Münchner Abkommens als Sudetenland von der Tschechoslowakei abgetrennt worden waren.

Der Reichsgau Sudetenland wurde zum 1. Mai 1939 gebildet und war in die Regierungsbezirke Eger, Aussig und Troppau unterteilt. Bei der Volkszählung am 17. Mai 1939 umfasste der Reichsgau eine Fläche von 22.587 km² und hatte 2.945.261 Einwohner.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs im Mai 1945 wurde die Tschechoslowakei in den alten Grenzen von vor 1938 wieder hergestellt. Damit endete faktisch die Existenz des deutschen Reichsgaues Sudetenland.

  1. Gesetz über die Gliederung der sudetendeutschen Gebiete vom 25. März 1939 (Reichsgesetzbl. I, S. 745-746)
  2. Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetenland (Sudetengaugesetz) vom 14. April 1939 (Reichsgesetzbl. I, S. 780-782)
  3. Volkszählung. Die Bevölkerung des Deutschen Reiches nach den Ergebnissen der Volkszählung 1939. Statistik des Deutschen Reiches, Band 552, Heft 1, Berlin 1944.