Reichskammer der bildenden Künste
Die Reichskammer der bildenden Künste (kurz Reichskunstkammer) war eine Institution im nationalsozialistischen Deutschland, welche die Aufgabe hatte, bildende Kunst zu fördern, die der damaligen Gesinnung entsprach, aber auch Richtungen zu unterdrücken, die ihr widersprachen. Eine „Deutsche Kunst“ im Sinne des Nationalsozialismus wurde einer „Entarteten Kunst“ gegenübergestellt. Damit trug die Reichskunstkammer zur Gleichschaltung von Kultur und Gesellschaft während der Zeit des Nationalsozialismus bei. Nur Mitglieder konnten in Deutschland ausstellen und Kunst als Beruf ausüben. Künstler mit jüdischem oder unerwünschtem künstlerischen Hintergrund hatten keinen Zutritt oder wurden ausgeschlossen.