Rechnungshof des Deutschen Reiches
Der Rechnungshof des Deutschen Reiches war für die Überprüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Deutschen Reiches verantwortlich. Als selbständige Reichsbehörde war er nur dem Gesetz unterworfen.
Der Rechnungshof des Deutschen Reiches war für die Überprüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Deutschen Reiches verantwortlich. Als selbständige Reichsbehörde war er nur dem Gesetz unterworfen.