Reichsverteidigungskommissar
Das Amt des Reichsverteidigungskommissars wurde mit Ausbruch des Zweiten Weltkriegs auf Weisung von Adolf Hitler zum 1. September 1939 per Verordnung geschaffen. Es wurden ausschließlich Gauleiter mit dem neuen Amt betraut, wenn auch im Fall von Nürnberg nicht der örtlich zuständige, sondern ein anderer Gauleiter.
- ↑ RGBl. I 1939, S. 1565f. („Verordnung über die Bestellung von Reichsverteidigungskommissaren“ vom 1. September 1939).