Reisendenübergang

Als Reisendenübergang (Abkürzung: RÜ) wird in Deutschland ein höhengleicher (schienengleicher) Überweg über Bahngleise zwischen Bahnsteigen bezeichnet. Im Gegensatz zu einem Bahnübergang ist er ausschließlich zur Nutzung durch Reisende zum Erreichen der Bahnsteige vorgesehen. Sie befinden sich in der Regel in Bahnhöfen und Haltepunkten, die nicht über eine Über- oder Unterführung zu den Bahnsteigen verfügen, werden aber auch als zusätzliche oder bedarfsweise Zuwegung benutzt – etwa für Rollstuhlfahrer, die keine Treppenanlagen überwinden können.