Namenspapier
Namenspapiere (früher Rektapapiere; von lateinisch recta (via) ‚auf geradem Weg‘; das heißt, der Verpflichtete soll direkt leisten) sind auf einen bestimmten Namen lautende Wertpapiere, deren verbriefter Anspruch durch Abtretung, siehe unten unter Rechtsgrundlagen, übertragen werden kann. Die Leistung soll direkt (recta) an die im Papier benannten Empfänger erfolgen, weshalb Rektapapiere nicht zum Umlauf bestimmt sind. Das Abtretungserfordernis und die meist nicht direkt gesetzlich vorgesehene Übergabe sind Hindernisse, welche die Verkehrsfähigkeit der Rektapapiere erheblich einschränken.