Remonstranz

Eine Remonstranz war in der Frühen Neuzeit eine offizielle Beschwerde eines Staatsorgans gegen ein anderes, meist von Seiten eines Parlaments, einer Ständeversammlung oder eines Gerichtshofs gegen den Souverän, in der Rechtsverweigerungen und Machtmissbrauch kundgetan wurden. Die Entsprechung im kirchlichen Recht war das Gravamen (Liste von Gravamina) gegenüber Kirche und Klerus. Teilweise werden beide Begriffe auch nicht klar unterschieden. Die Gegenvorstellung eines Beamten gegen eine Weisung seines Vorgesetzten wird als Remonstration bezeichnet.

  1. vgl. Horst Dippel: Die Unabhängigkeitserklärung in Deutschland: Betrachtungen über politische Kultur und gemeinsame Werte Deutschsprachiger Erstdruck der Amerikanischen Unabhängigkeitserklärung vom 4. Juli 1776, Deutsches Historisches Museum, abgerufen am 27. Juni 2020.
  2. Jonas Daniel Veit: Repräsentation und Konsens der württembergischen Landschaft. Normative Aspekte der verfahrensmäßigen Verwirklichung von Landesherrschaft im 16. Jahrhundert. Tübingen, Univ.-Diss. 2017, S. 207 ff.