Rentenreform 1957

Die Rentenreform von 1957 war eine wesentliche Änderung der gesetzlichen Rentenversicherung in West-Deutschland (Zur Situation in der damaligen DDR siehe Sozialversicherung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbunds und Staatliche Versicherung der DDR). Das bisherige Kapitaldeckungsverfahren wurde zu Gunsten des Umlageverfahrens aufgegeben, die Rentenhöhe spürbar erhöht und die dynamische Anpassung der Rentenhöhe an die Bruttolohnentwicklung eingeführt.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs war die Kapitalbasis der Rentenversicherung weitgehend zerstört. Das Rentenniveau war demzufolge niedrig, Altersarmut weit verbreitet. Gleichzeitig führte das Wirtschaftswunder zu stark steigenden Löhnen, wodurch die Einkommensunterschiede zwischen der arbeitenden Bevölkerung und den Rentnern immer größer wurden. Dieser Unterschied zwischen Lohn- und Rentenempfängern konnte mit der Reform wesentlich verkleinert werden. Rentnern wurde die Möglichkeit eröffnet, ebenfalls am Wirtschaftsaufschwung teilzuhaben und selbst ohne familiäre Unterstützung im Alter ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.