Rentenversicherung (Erlebensversicherung)
Als Rentenversicherung wird ein privatrechtlicher Versicherungsvertrag bezeichnet, der eine lebenslange oder befristete Leibrente zahlt. Es wird der Erlebensfall der versicherten Person abgesichert.
Als Rentenversicherung wird ein privatrechtlicher Versicherungsvertrag bezeichnet, der eine lebenslange oder befristete Leibrente zahlt. Es wird der Erlebensfall der versicherten Person abgesichert.