Republikschutzgesetz
Das Republikschutzgesetz ([Erstes] Gesetz zum Schutze der Republik) war ein deutsches Gesetz aus dem Jahr 1922. Unmittelbarer Anlass dafür war der Mord an Reichsaußenminister Walter Rathenau. Es galt für zunächst fünf Jahre und wurde einmal für weitere zwei Jahre verlängert. Das [Zweite] Gesetz zum Schutze der Republik galt von 1930 bis 1932.
Nach beiden Gesetzen konnten Versammlungen, Aufzüge und Kundgebungen sowie Vereine und Vereinigungen, außerdem Druckschriften verboten werden, die sich gegen die verfassungsmäßig festgestellte republikanische Staatsform des Reichs oder eines Landes richteten oder die Erhebung einer bestimmten Person auf den Thron betrieben. Politisch motivierte Gewalttaten wie die Ermordung von Regierungsmitgliedern wurden verschärft bestraft. Außerdem richtete das Gesetz einen Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik ein.
Das erste Gesetz etablierte eine Ausnahmeordnung und verstieß gegen die Weimarer Reichsverfassung. Der Staatsgerichtshof war ein eigentlich unzulässiges Sondergericht neben dem Reichsgericht. In Kraft treten konnte es nur durch eine verfassungsdurchbrechende Zweidrittelmehrheit im Reichstag. Auch deshalb war es umstritten. Das zweite Gesetz enthielt keine verfassungswidrigen Elemente mehr.