Reserve (Bundeswehr)

Die Reserve der Bundeswehr umfasst die personellen, organisatorischen, materiellen und infrastrukturellen Maßnahmen, die einen Aufwuchs ermöglichen. Reservisten sind in Deutschland alle früheren Soldaten der Bundeswehr, die ihren Dienstgrad nicht verloren haben (diese sind auch „Veteranen“), sowie Personen, die aufgrund einer mit dem Bund eingegangenen Verpflichtung zu einer Wehrdienstleistung nach dem vierten Abschnitt des Soldatengesetzes (SG) herangezogen werden können (§ 1 ResG). Reservistendienst Leistende (RDL) sind Reservisten, die in der Bundeswehr als Soldaten Wehrdienst nach dem vierten und fünften Abschnitt (Dienstliche Veranstaltungen) des Soldatengesetzes leisten.

  1. 1 2 Fachstrategie K-10/5 – Strategie der Reserve. Version 1 Auflage. 18. Oktober 2019, S. 36 (bundeswehr.de [PDF]).
  2. Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2 – Die Reserve. (PDF) In: reservisten.bundeswehr.de. 7. September 2018, abgerufen am 19. Oktober 2019 (Nr. 1001).
  3. Tagesbefehl zum Veteranenbegriff. Abgerufen am 20. Oktober 2019.