Residenzpflicht (Beruf)

Unter Residenzpflicht versteht man, dass Angehörige bestimmter Berufsgruppen, etwa Ärzte, Psychotherapeuten, Beamte, Soldaten, Notare, Rechtsanwälte und Pfarrer verpflichtet sind, ihren Wohnort so zu wählen, dass er in Nähe des Arbeitsplatzes beziehungsweise innerhalb ihres Amtsbezirkes liegt.

  1. Residenzpflicht katholischer Pfarrer nach dem CIC: Can. 533 §1: „Der Pfarrer ist verpflichtet, im Pfarrhaus nahe der Kirche seinen Wohnsitz zu haben“