Rettungsdienstbedarfsplan

In einem Rettungsdienstbedarfsplan (auch Rettungsdienstbereichsplan (Thüringen), Bedarfsplan (Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen), Bereichsplan (Sachsen) genannt) werden die bedarfsgerechten, medizinisch notwendigen, leistungsfähigen und wirtschaftlichen Vorhaltekapazitäten für die Notfallrettung und den Krankentransport unter Beachtung der Vorgaben für die Einhaltung der Hilfsfrist im Einzelnen räumlich und mengenmäßig festgelegt Dies umfasst insbesondere die Planung der Standorte und Versorgungsbereiche der Rettungswachen, die Anzahl und die Art der vorzuhaltenden Rettungsmittel für jede Rettungswache einschließlich der Notarzteinsatzbereiche und Angaben über die personelle Besetzung und Ausstattung der Rettungswachen.

Die Erstellung eines Rettungsdienstbedarfsplan und dessen regelmäßige Fortschreibung wird in mehreren Landesgesetzen gefordert. Der Rettungsdienstbedarfsplan ist von einem Landesrettungsdienstplan (auch Rettungsdienstplan (BW) genannt) zu unterscheiden.

  1. Reinhard Schmiedel, Holger Behrendt, Emil Betzler: Regelwerk zur Bedarfsplanung Rettungsdienst. Mendel, Witten 2012, ISBN 978-3-943011-05-0, S. 293 f.
  2. 1 2 Bürgerservice Thüringen. Abgerufen am 10. Juni 2025.
  3. 1 2 SGV § 12 (Fn 3) Bedarfspläne | RECHT.NRW.DE. Abgerufen am 10. Juni 2025.
  4. § 4 NRettDG, Rettungsdienstbereiche, Zusammenarbeit der kommunalen Träger, Bedarfsplanung. Abgerufen am 10. Juni 2025.
  5. 1 2 Landesrecht BW. Abgerufen am 10. Juni 2025.