Revierbeamter

Ein Revierbeamter, auch als Bergrevierbeamter oder als königlicher Revierbeamter bezeichnet, war ein Bergbeamter, der entweder die bergbehördlich erste Instanz bildete oder nicht bildete. Die Einteilung als unterste Instanz hing zum einen davon ab, zu welcher Zeit der Revierbeamte tätig war. Zum anderen war auch entscheidend, in welchem Land der Revierbeamte tätig war.

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