Revisionsgrund

Als Revisionsgrund wird im Verfahrensrecht derjenige Fehler in der Anwendung des materiellen oder des prozessualen Rechts bezeichnet, auf dessen Vorliegen sich das von einer Partei eingelegte Rechtsmittel der Revision stützt.

Eine Revision kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf der Verletzung von Bundesrecht oder einer anderen Vorschrift beruht, § 545 ZPO, § 337 StPO. Hiernach unterscheiden sich absolute und relative Revisionsgründe.