Rezeption (Recht)
Rezeption ist in der Rechtswissenschaft die ganze oder teilweise Auf-, An- oder Übernahme von Rechtsvorschriften und/oder Rechtsvorstellungen (zum Beispiel von Werten) aus einer anderen Rechtsgemeinschaft. So entsprechen viele Gesetze Liechtensteins fast wörtlich denen Österreichs.