Richterliches Prüfungsrecht

Das richterliche Prüfungsrecht ist ein aus dem US-amerikanischen Recht stammendes Konzept, das in der Weimarer Reichsverfassung in Deutschland zu Verbreitung kam und die Überprüfung der Gültigkeit von Parlamentsgesetzen am Maßstab der Verfassung durch die Gerichte bezeichnet. Heute ist in Deutschland der Begriff der Normenkontrolle gebräuchlicher.