Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz
Richtlinie (EU) 2019/1023 | |
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| Text von Bedeutung für den EWR | |
| Titel: | Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 |
| Kurztitel: | Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz |
| Bezeichnung: (nicht amtlich) | Restrukturierungsrichtlinie |
| Geltungsbereich: | EWR |
| Rechtsmaterie: | Insolvenzrecht |
| Grundlage: | AEUV, insbesondere Artikel 53 und 114 |
| Verfahrensübersicht: | Europäische Kommission Europäisches Parlament IPEX Wiki |
| Inkrafttreten: | 16. Juli 2019 |
| In nationales Recht umzusetzen bis: |
17. Juli 2021, außer Regelungen zur Elektronischen Kommunikation mit Justiz- und Verwaltungsbehörden zur Geltendmachung von Forderungen, Einreichung von Restrukturierungs- oder Tilgungsplänen, Mitteilung an Gläubiger, Einlegung von Beanstandungen und Rechtsbehelfen 17. Juli 2024[veraltet] Regelungen zur Elektronischen Kommunikation mit Justiz- und Verwaltungsbehörden zur Geltendmachung von Forderungen, Einreichung von Restrukturierungs- oder Tilgungsplänen, Mitteilung an Gläubiger 17. Juli 2026 Regelungen zur Elektronischen Kommunikation mit Justiz- und Verwaltungsbehörden zur Einlegung von Beanstandungen und Rechtsbehelfen Verlängerung jeweils um bis zu ein Jahr möglich. |
| Fundstelle: | ABl. L 172, 26. Juni 2019, S. 18–55 |
| Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
| Regelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein. | |
| Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union | |
Die EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz vereinheitlicht die Sanierung von Unternehmen, bevor sie zahlungsunfähig werden. Es wird ein Rahmen festgelegt, der beim Restrukturieren eines Unternehmens eingehalten werden muss, Kern ist ein Restrukturierungsplan. Damit soll die unnötige Liquidation bestandsfähiger Unternehmen verhindert werden.