Richtlinie (EU) 2019/904 (Einwegkunststoff-Richtlinie)


Richtlinie (EU) 2019/904

Text von Bedeutung für den EWR
Titel: Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
Einwegkunststoff-Richtlinie, Einwegplastik-Richtlinie
Geltungsbereich: EWR
Rechtsmaterie: Umweltrecht, Wirtschaftsrecht
Inkrafttreten: 1. Juli 2019
Letzte Änderung durch: Verordnung (EU) 2025/40
In nationales Recht
umzusetzen bis:
3. Juli 2021
Umgesetzt durch: Deutschland
Kreislaufwirtschaftsgesetz, EWKVerbotsV, EWKKennzV
Österreich
Abfallwirtschaftsgesetz 2002, Verpackungsverordnung 2014
Fundstelle: ABl. L 155, 12. Juni 2019, S. 1–19
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Die Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (sog. Einwegkunststoff-Richtlinie oder Einwegplastik-Richtlinie, englisch Single-Use Plastics Directive – SUP) ist eine europäische Richtlinie, die die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt, insbesondere die Meeresumwelt und die menschliche Gesundheit vermeiden und vermindern sowie den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit innovativen und nachhaltigen Geschäftsmodellen, Artikeln und Werkstoffen fördern soll.

Vorausgegangen waren im Jahr 2015 der Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft und 2018 die Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft.

  1. Europäischer Rat beschließt strikte Vorgaben für Plastikprodukte, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, 21. Mai 2019.
  2. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Kreislauf schließen – Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft. Brüssel, 2. Dezember 2015, COM(2015) 614 final.
  3. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine europäische Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft. Brüssel, 16. Januar 2018, COM(2018) 28 final.