Richtlinie (EU) 2025/2205 über den Führerschein
Richtlinie (EU) 2025/2205 | |
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| Text von Bedeutung für den EWR | |
| Titel: | Richtlinie (EU) 2025/2205 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2025 über den Führerschein |
| Bezeichnung: (nicht amtlich) | Führerscheinrichtlinie, 4. Europäische Führerscheinrichtlinie |
| Geltungsbereich: | EWR |
| Rechtsmaterie: | Verkehrsrecht |
| Grundlage: | AEUV, insbesondere Artikel 71 |
| Verfahrensübersicht: | Europäische Kommission Europäisches Parlament IPEX Wiki |
| Ersetzt: | Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein |
| Letzte Änderung durch: | Richtlinie (EU) 2025/2206 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2025 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2025/2205 in Bezug auf bestimmte Entscheidungen über den Fahrberechtigungsverlust |
| Inkrafttreten der letzten Änderung: |
26. November 2025 |
| In nationales Recht umzusetzen bis: |
26. November 2028 |
| Fundstelle: | ABl. L 2025/2205 vom 5. November 2025 |
| Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
| Regelung ist in Kraft getreten, aber noch nicht anwendbar. | |
| Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union | |
Die Richtlinie 2025/2205 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2025 über den Führerschein ist die vierte EU-Richtlinie zur Harmonisierung der nationalen Führerscheinregelungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (4. Europäische Führerscheinrichtlinie). Ziel ist es dabei, den Führerschein noch fälschungssicherer zu gestalten und wie bei modernen Ausweiskarten auch mit Mikrochips oder QR-Codes zu ermöglichen. Die gespeicherten persönlichen Daten dürfen jedoch nicht über die in dem physischen Führerschein verkörperten Daten hinausgehen. Ferner sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um den Führerschein digital in der zukünftigen EUDI-Wallet zu speichern. Es dürfen jedoch Daten gespeichert werden, um die Überprüfung der Echtheit zu gewährleisten. Das Vorhandensein oder die Funktionsfähigkeit des Mikrochips haben keine Auswirkung auf die Gültigkeit des Führerscheins. Mit der zeitgleichen Änderung wurden die Vorschriften zum Fahrerlaubnisentzug ergänzt.
- ↑ heise online: Smartphone-Wallet: EU-Gremien einigen sich auf digitalen Führerschein. 25. März 2025, abgerufen am 24. Dezember 2025.