Richtlinie 2004/42/EG


Richtlinie 2004/42/EG

Text von Bedeutung für den EWR
Titel: Richtlinie 2004/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über die Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen aufgrund der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Farben und Lacken und in Produkten der Fahrzeugreparaturlackierung sowie zur Änderung der Richtlinie 1999/13/EG
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
Decopaint-Richtlinie
Geltungsbereich: EWR
Rechtsmaterie: Umweltrecht
Grundlage: Artikel 95 EGV
Verfahrensübersicht: Europäische Kommission
Europäisches Parlament
IPEX Wiki
Inkrafttreten: 30. April 2004
Letzte Änderung durch: Richtlinie 2010/79/EU
In nationales Recht
umzusetzen bis:
30. Oktober 2005
Umgesetzt durch: Deutschland
Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung
Fundstelle: ABl. L 143, 30. April 2004, S. 87–96
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Die Richtlinie 2004/42/EG (Decopaint-Richtlinie) regelt die Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen aus Spritzanlagen und begrenzt dadurch die Verwendung lösemittelhaltiger Lacksysteme, weil nur durch die Mitverwendung von wasserverdünnbaren Beschichtungssystemen die vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden können. Gemeinsam mit der Richtlinie 1999/13/EG regelt sie den Eintrag flüchtiger organischer Verbindungen in die Umwelt.