Right-of-way
Ein Right-of-way bzw. das Eisenbahnwegerecht und das Eisenbahn-, Kleinbahn-, Bergbahn- und Wasserstraßenrecht beschreiben unter anderem das Recht der Eisenbahn, unter bestimmten Bedingungen über private Grundstücke zu fahren. Es ist eine Untergruppe des Straßen- und Wegerechts und unterscheidet sich in Deutschland vom Enteignungsrecht.
- ↑ Eisenbahnwegerecht. In: Organisationsplan des Bundesverwaltungsgerichts.
- ↑ Eisenbahn-, Kleinbahn-, Bergbahn- und Wasserstraßenrecht. In: Verwaltungsgericht Osnabrück: Zuständigkeit der Kammern.