Landsting (dänischer Reichstag)
Das Landsting (dänisch Landstinget) war die Erste Kammer im dänischen Reichstag (dänisch Rigsdag). Dieser entstand mit der Verfassung vom 5. Juni 1849, welche die absolute Monarchie beseitigte. Die zweite, gleichberechtigte Kammer war das Folketing. Im Zuge einer Verfassungsreform 1953 wurde das Landsting abgeschafft; das Folketing übernahm als alleinige Kammer seine Kompetenzen und Aufgaben.