Risikogebiet (Epidemiologie)

In der Epidemiologie bezeichnet man als Risikogebiet „ein Gebiet, in dem für Personen, die sich dort aufhalten, im Vergleich zu anderen Gebieten ein deutlich erhöhtes spezifisches Infektions- oder Erkrankungsrisiko nachgewiesen ist.“ In einem Risikogebiet werden aus epidemiologischer Sicht besondere Maßnahmen zur Infektionsprävention empfohlen. Risikogebiete können sich zu hyperendemischen Regionen bzw. zu Epidemie-Regionen mit anhaltend hohen Quoten an Neuinfektionen weiterentwickeln, wenn es nicht gelingt, die Infektionskette in dem „Hotspot“ zu unterbrechen und die Zahl der Neuinfektionen deutlich zu reduzieren.

In Deutschland wurden im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in Deutschland offiziell (auch als solche bezeichnete) „Risikogebiete“ im Ausland ausgewiesen, für die Reiseeinschränkungen galten. In offiziellen Dokumenten, die sich auf die Verhältnisse innerhalb Deutschlands bezogen, wurde im Kontext dieser Pandemie weitgehend auf die Benutzung des Begriffs Risikogebiet verzichtet, anders als in einem Großteil der Medien. Bund und Ländern beschlossen ab Mai 2020 besondere Infektionsschutzmaßnahmen für Regionen mit verstärktem Infektionsgeschehen (so der offizielle Sprachgebrauch am Anfang der Pandemie) innerhalb Deutschlands. Diese Gebiete wurden von Politik und Medien später als „Hotspots“ bezeichnet. In der Regel beziehen sich Maßnahmen zur Eindämmung und Reduzierung von Epidemien auf Gebietskörperschaften.

  1. 1 2 Robert Koch-Institut (Hrsg.): RKI-Fachwörterbuch Infektionsschutz und Infektionsepidemiologie. 2015 (rki.de [PDF]).
  2. Justin Lessler et al.: What is a hotspot anyway? In: The American journal of tropical medicine and hygiene. (2017). Seiten 1270–1273, PMC 5462559 (freier Volltext), hier: S. 1271.
  3. Nationale Teststrategie – wer wird in Deutschland getestet? Robert Koch-Institut, 17. Juni 2020, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 6. Juli 2020; abgerufen am 8. Juli 2020.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  4. Telefonschaltkonferenz des Chefs des Bundeskanzleramts mit den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder am 7. Oktober 2020. Abgerufen am 10. Oktober 2020.